Rechtsprechung
BFH, 21.03.2002 - X B 197/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerdebegründung - Übergabevertrag - Notarielle Nebenabrede
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.11.1989 - IX R 110/85
Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten …
Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 197/01
Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 110/85 (BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (…BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).Es ist nicht ersichtlich, inwieweit das FG dem angefochtenen Urteil von der Entscheidung in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462 abweichende Rechtssätze zugrunde gelegt hat.
Das FG bejahte vielmehr unter Bezugnahme auf das Urteil in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462 ausdrücklich die Möglichkeit nicht beurkundeter Vertragsergänzungen.
Auch der Einwand der Kläger, das FG hätte sich nach der Entscheidung in BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462 nicht darauf beschränken dürfen, den Wortlaut des Übergabevertrages auszulegen, vielmehr hätte es auch nicht notariell beurkundete Nebenabreden prüfen müssen, lässt keine Rüge abweichender Rechtssätze erkennen.
- BFH, 29.09.2000 - X B 23/00
Keine Eigenheimzulage für Ferien- oder Wochenendwohnungen
Auszug aus BFH, 21.03.2002 - X B 197/01
Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der FG-Entscheidung von dem BFH-Urteil vom 14. November 1989 IX R 110/85 (BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) fehlt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO n.F. gebotene Gegenüberstellung der abstrakten Rechtssätze des FG einerseits und des BFH andererseits (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 X B 23/00, BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).Auch dies enthält für sich allein keine ausreichende Darlegung einer Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO (vgl. BFH in BFH/NV 2001, 437, m.w.N.).